24. August 2019

Auftrag zur Personalsuche

Bitte füllen Sie dieses Onlineformular möglichst vollständig aus und senden es ab. Wir werden uns nach Überprüfung umgehend mit Ihnen in Verbindung setzen und alles weitere besprechen.

Mit diesem Auftrag gehen Sie keinerlei Verbindlichkeit ein und es entstehen Ihnen keine Kosten. Eine Rechtsverbindlichkeit entsteht erst dann, wenn wir einen Vermittlungsvertrag miteinander schliessen. Unser Honorar ist auf jeden Fall ein Erfolgshonorar. Ihnen entstehen also durch uns erst dann Kosten, wenn Sie einen Vertrag mit einer Person schliessen, die wir Ihnen anhand Ihrer Vorgaben vorstellten.

Wenn Sie Fragen haben, schreiben Sie uns kurz an contact@human-beings.de.

Sie erreichen uns auch telefonisch werktags zwischen 11:00h und 16:00h unter +49 (0)5808 769 40 40 an.

Wir vermitteln keine befristeten Arbeitsverträge mit einer Dauer unter 12 Monaten. Die Arbeitsverträge müssen den gesetzlichen Rahmenbedingungen hinsichtlich Aufgabenstellung, Arbeitszeit, Urlaubstagen und Mindestlohnvorgaben entsprechen. Bitte bedenken Sie, dass im Sozial- und Gesundheitsbereich das Angebot an Arbeitsplätzen das Angebot an Arbeitnehmern deutlich übersteigt und unsere Kandidaten/Kandidatinnen nicht nach der Region, sondern nach den Gesamtkonditionen entscheiden, wo sie tätig werden möchten. Wir vermitteln nicht an solche Arbeitgeber, die Unterschiede hinsichtlich Bezahlung oder sonstigen Bedingungen aufgrund der Nationalität der Kandidaten / Kandidatinnen machen. Unterschiedliche Konditionen sind ausschliesslich aufgrund von Berufserfahrung und / oder Qualifikation und Lebensalter statthaft. Alles andere ist gemäss des AGG Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz verboten und anzeigepflichtig.
Wenn Sie diesen Auftrag absenden, gehen Sie keine Verpflichtung ein und es kommt auch noch kein rechtsverbindlicher Auftrag zustande. Vielmehr prüfen wir diesen Auftrag, ob Ihre Anforderungen grundsätzlich mit unseren Kandidaten / Kandidatinnen konform gehen und setzen uns dann mit Ihnen in Verbindung. Erst wenn wir einen Vermittlungsvertrag miteinander geschlossen haben werden, entsteht eine (beidseitige) Rechtsverbindlichkeit, welche auch die von Ihnen hier beschriebenen oder gemeinsam veränderten Prämissen als wesentlichen Bestandteil beinhaltet.